Facture honoraires médicaux

Les tarifs et règles appliqués sont définis dans la nomenclature officielle des actes et services des médecins.

Pour un traitement ambulatoire, la facture des honoraires médicaux vous est adressée directement et est à recouvrir par vous-même. Sur votre demande, vous serez remboursés ultérieurement par la CNS.

Pour un traitement stationnaire, la facture est en principe adressée directement à la CNS (tiers payant) lorsque votre séjour à l’hôpital dépasse trois jours ou si la facture des honoraires médicaux par spécialité est supérieure à 100 €.

Les majorations d’honoraires (66%) liés à un séjour en chambre 1ère classe sont à votre charge ou de votre assurance complémentaire.

Pour les travailleurs frontaliers et leur famille des informations complémentaires sont disponibles sous l’onglet « Espace patients non résidents / affiliés au Luxembourg ».

Die geltenden Gebühren und Regeln basieren auf den in der offiziellen Nomenklatur der Handlungen und Dienstleistungen von Ärzten und Zahnärzten festgelegten Tarifen und werden entsprechend der zwischen dem Verband für Ärzte und Zahnärzte (AMMD) und der RCAM-Versicherung getroffenen Vereinbarung um 15 % erhöht.

Bei einer ambulanten Behandlungist die ärztliche Honorarrechnung durch Sie zu begleichen. Auf Anfrage wird diese nachträglich durch Ihre Versicherung erstattet.

Bei einer stationären Behandlung wird die Rechnung direkt an die RCAM-Versicherung geschickt, vorausgesetzt Sie haben vorab alle verwaltungstechnischen Formalitäten zum Erhalt eines Formulars zur Kostenübernahme durch die RCAM erledigt. (siehe Registerkarte „ Informationen rund um den Krankenhausaufenthalt / Ihre Aufnahme “.

Die Honorarzuschläge (66 %) in Verbindung mit einem Aufenthalt in einem Zimmer 1. Klasse sind von Ihnen oder Ihrer Zusatzversicherung zu begleichen.

Falls Sie über eine ausländische Krankenkasse versichert sind, müssen vor Ihrer Behandlung im CHL dasFormular S1, S2 oder die europäischen Krankenkassenkarte bei Ihrer Versicherung beantragen, damit die Kosten Ihrer stationären oder ambulanten Behandlung durch diese erstattet werden. Bitte übergeben Sie das Formular bei Ihrer Aufnahme der Empfangsmitarbeiterin. Wir werden außerdem eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses anfertigen.

Die europäische Krankenkassenkarte oder dasFormular S1 sind lediglich für zeitlich begrenzte Aufenthalte in Luxemburg sowie im Rahmen von nicht geplanten oder notfallmäßigen medizinischen Behandlungen (bei der das Ziel der Reise nicht die Behandlung ist) gültig. 

Geplante Behandlungen müssen durch ein gültiges und im Vorfeld der stationären Behandlung beantragtes und ausgestelltesFormular S2 abgedeckt sein. 

Im Falle der Einreichung eines Kostenübernahme-Formulars werden die Kosten für Ihren Aufenthalt zu den gleichen Bedingungen wie für die Versicherten des luxemburgischen Sozialversicherungssystems abgerechnet (über die CNS versicherter Patient).

Ohne diese Kostenübernahmebestätigung gehen die Rechnungen direkt zu Lasten des Patienten, der sich persönlich um die nachträgliche Erstattung durch seine Krankenversicherung kümmern muss. Die Rechnungsstellung erfolgt gemäß den Modalitäten der grenzüberschreitenden Gesundheitsleistungen in Anwendung der europäischen Richtlinie 2011/24/EU. Zusätzliche Informationen finden Sie unter der Registerkarte „ Bereich für Patienten mit Wohnsitz außerhalb Luxemburgs / nicht in Luxemburg krankenversicherte Patienten “.

Falls Sie keiner Krankenversicherung angehören, müssen Sie ein Dokument unterzeichnen, aus dem hervorgeht, dass Sie die gesamten Kosten tragen. Außerdem kann gegebenenfalls eine Anzahlung fällig werden, deren Höhe auf Grundlage der geplanten Untersuchungen und Behandlungen kalkuliert wird. Zur Beschleunigung des Aufnahmeverfahrens bitten wir Sie, den für die Kostenübernahme zuständigen Mitarbeiter (Tel.: +352 4411-4444) spätestens 1 Woche vor der Krankenhausaufnahme zu kontaktieren, um den bei Krankenhausaufnahme fälligen Anzahlungsbetrag zu erfahren.