Facture prestations hospitalières

La facture des prestations hospitalières est envoyée directement à la CNS. Elle est établie selon les tarifs fixés dans le protocole budgétaire annuel entre la CNS et le CHL. Elle s’établit selon les règles du cahier de charges et du Compendium retenus par la CNS et la FHL.

Pour un traitement stationnaire, il reste une participation statutaire CNS journalière à charge du patient CNS (24,27 € par jour au 01.02.2023 en hospitalisation, 12,14 € par jour en hôpital de jour ou place de surveillance), à l’exception pour les séjours d’enfants / adolescents jusqu’à l’âge de 18 ans et des séjours pris en charge directement soit selon les statuts de l’Assurance contre les Accidents et l’Assurance-Maternité, soit par la Caisse Médico-Chirurgicale ou toute autre caisse supplémentaire. La facture y relative vous sera adressée par voie postale. 

Les suppléments liés à un séjour en chambre 1ère classe sont à votre charge ou de votre assurance complémentaire.

* RCAM : Régime Commun d’Assurance Maladie 

Die Rechnung wird gemäß den per Abkommen zwischen CNS, FHL (Verband Luxemburger Krankenhäuser) und RCAM-Versicherung festgelegten Gebühren erstellt. Diese Gebühren werden jährlich aktualisiert und berücksichtigen bei der Bestimmung der Krankenhausleistung (= Leistungseinheit) fixe und variable Kosten in Zusammenhang mit der erbrachten Leistung sowie ein Raster zur Gewichtung der Maßnahmen (offizielle Klassifizierung, die wesentlicher Bestandteil des vorgenannten Abkommens ist). Bei ambulanten Behandlungen wird Ihnen die Rechnung direkt zugeschickt und Sie können eine nachträgliche Erstattung bei Ihrer Krankenkasse beantragen.

Bei stationären Behandlungen wird die Rechnung direkt an die RCAM-Versicherung geschickt, sofern vorab ein Kostenübernahme-Formular durch diese erstellt wurde. Wir bitten Sie, vor jedem geplanten Krankenhausaufenthalt Ihre Krankenversicherung zu kontaktieren, um eine solche Kostenübernahmebestätigung zu beantragen. Im Falle einer Krankenhausaufnahme im Rahmen einer Notfallbehandlung erfolgt der Antrag auf Kostenübernahme mit Unterstützung unserer Abteilungen. Im Falle einer Ablehnung der Kostenübernahme gehen die Kosten des Krankenhausaufenthaltes zu Ihren Lasten.

Die Zuschläge in Verbindung mit einem Aufenthalt in einem Zimmer 1. Klasse sind durch Sie oder Ihre Zusatzversicheurng zu begleichen.

Falls Sie über eine ausländische Krankenkasse versichert sind, müssen vor Ihrer Behandlung das Formular S1, S2 oder die europäische Krankenkassenkarte bei Ihrer Versicherung beantragen, damit die Kosten Ihrer stationären oder ambulanten Behandlung durch diese erstattet werden. Bitte übergeben Sie das Formular bei Ihrer Aufnahme der Empfangsmitarbeiterin. Man wird Sie außerdem um eine Kopie Ihres Personalausweises bitten.

Die europäische Krankenkassenkarte oder das Formular S1sind lediglich für zeitlich begrenzte Aufenthalte in Luxemburg sowie im Rahmen von nicht geplanten oder notfallmäßigen medizinischen Behandlungen (bei der das Ziel der Reise nicht die Behandlung ist) gültig. 

Geplante Behandlungen müssen durch ein gültiges und im Vorfeld der stationären Behandlung beantragtes und ausgestelltes Formular S2 angedeckt sein. 

Im Falle der Einreichung eines Kostenübernahme-Formulars werden die Kosten für Ihren Aufenthalt zu den gleichen Bedingungen wie für die Versicherten des luxemburgischen Sozialversicherungssystems abgerechnet (über die CNS versicherter Patient).

Ohne diese Kostenübernahmebestätigung gehen die Rechnungen direkt zu Lasten des Patienten, der sich persönlich um die nachträgliche Erstattung durch seine Krankenversicherung kümmern muss. Die Rechnungsstellung erfolgt gemäß den Modalitäten der grenzüberschreitenden Gesundheitsleistungen in Anwendung der europäischen Richtlinie 2011/24/EU. Zusätzliche Informationen finden Sie unter der Registerkarte „ Bereich für Patienten mit Wohnsitz außerhalb Luxemburgs / nicht in Luxemburg krankenversicherte Patienten “.

Falls Sie keiner Krankenversicherung angehören: In diesem Fall müssen Sie ein Dokument unterzeichnen, aus dem hervorgeht, dass Sie die gesamten Kosten tragen. Außerdem kann gegebenenfalls eine Anzahlung fällig werden, deren Höhe auf Grundlage der geplanten Untersuchungen und Behandlungen kalkuliert wird. Zur Beschleunigung des Aufnahmeverfahrens bitten wir Sie, den für die Kostenübernahme zuständigen Mitarbeiter (Tel.: +352 4411-4444) spätestens 1 Woche vor der Krankenhausaufnahme zu kontaktieren, um den bei Krankenhausaufnahme fälligen Anzahlungsbetrag zu erfahren.